Förderberatung
BAFA-Förderung für
Digitalisierung, Prozesse & KI
Als beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen unterstützen wir kleine und mittlere Unternehmen bei förderfähigen Beratungsprojekten rund um Digitalisierung, Prozessoptimierung und den strategischen Einsatz von KI.
Im Rahmen der BAFA-Förderung können individuelle Beratungsleistungen bezuschusst werden, wenn sie wirtschaftliche, organisatorische oder strategische Fragen der Unternehmensführung betreffen. Dazu gehören zum Beispiel die Analyse bestehender Prozesse, die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie, die Vorbereitung neuer IT- oder KI-Systeme sowie konkrete Handlungsempfehlungen zur Optimierung interner Abläufe.
Die Förderung betrifft die Beratung und Konzeption. Reine Umsetzung, Programmierung, Lizenzkosten oder allgemeine Schulungen sind davon abzugrenzen und müssen im Einzelfall geprüft werden.
Für wen ist die Förderung gedacht?
Die BAFA-Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die externe Unternehmensberatung nutzen möchten. Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Förderfähige Beratungsthemen
Gefördert werden konzeptionelle und individuelle Beratungsleistungen — also Analyse, Schwachstellenbewertung und konkrete Handlungsempfehlungen. Reine Umsetzung, Programmierung oder normale Schulungen sind nicht förderfähig. Förderfähige Themen können zum Beispiel sein:
- Digitalisierungsstrategie
- KI-Strategie
- Prozessanalyse
- Automatisierung von Arbeitsabläufen
- Einführung neuer IT- und KI-Systeme
- Optimierung interner Organisation
- Verbesserung von Kundenservice, Vertrieb oder Verwaltung
- Daten- und Dokumentenprozesse
- Wirtschaftlichkeitsprüfung digitaler Maßnahmen
Die Beratung muss einen konkreten Nutzen für die Unternehmensführung haben.
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 3.500 € pro Beratung. Je nach Region können daraus 50 % bis 80 % Zuschuss entstehen. In Hamburg sind in der Regel bis zu 1.750 € Zuschuss pro Beratung möglich.
Innerhalb der Richtlinie bis 31.12.2026 sind maximal fünf abgeschlossene Beratungen möglich, jedoch höchstens zwei pro Jahr.
Ablauf der Förderung
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Erstgespräch & Fördercheck
Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen und das geplante Beratungsvorhaben grundsätzlich zur BAFA-Förderung passen.
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Antrag vor Beratungsbeginn
Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Beratung beginnt. Erst nach dem Informationsschreiben des BAFA darf das Beratungsprojekt starten.
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Beratung & Konzept
Im Rahmen der Beratung werden Prozesse analysiert, Schwachstellen identifiziert und konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt.
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Nachweis & Zuschuss
Nach Abschluss der Beratung werden die erforderlichen Nachweise eingereicht. Die finale Bewilligung und Auszahlung erfolgen durch das BAFA.
Wir begleiten Sie beim Fördercheck, bei der strukturierten Planung des Beratungsprojekts und bei der Vorbereitung der Antragstellung.
Die finale Entscheidung über Bewilligung und Förderhöhe trifft ausschließlich das BAFA. Der Zuschuss beträgt je nach Region 50 % bis 80 % der förderfähigen Beratungskosten.